2. Streitig ist vorliegend, ob die Rekurrenten sich im Jahr 2017 die Nutzung der Liegenschaft des Chalet X.________, G.________ Gbbl. Nr. ________, zur Nutzung vorbehalten und den Eigenmietwert von CHF 196'460.-- zu versteuern haben, oder ob sie nachweislich darauf verzichtet haben, sich die Liegenschaft zur Eigennutzung zur Verfügung zu halten und sie leer gestanden hat, weil sie trotz ernsthafter Vermietungsbemühungen nicht vermietet werden konnte.