- 12 - tragten hinreichend erstellt. Eine Zeugeneinvernahme würde kaum neue Erkenntnisse zeitigen. Die Beurteilung der Ernsthaftigkeit der dargelegten Vermietungsbemühungen ist eine Frage der Würdigung des bekannten Sachverhalts und unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Steuerrekurskommission. Der Antrag auf Zeugenbefragung wird abgewiesen.