1.2 Im Rekurs- und Beschwerdeschreiben bringt der Vertreter sinngemäss vor, dass gemäss der Steuerverwaltung bei der Steuerrekurskommission ein Entscheid in analoger Sache hängig sei, womit allenfalls eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens sinnvoll sein könnte. Ein Sistierungsantrag wird jedoch nicht gestellt, weshalb darauf nicht weiter einzugehen ist.