Zudem wird ausserhalb der Ausführungen zum Rückweisungsantrag sinngemäss eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Beweisabnahme und Beweiswürdigung geltend gemacht. So seien einerseits der Bestätigung der mit der Vermietung Beauftragten Firma und insbesondere jener von T.________ der Beweiswert abgesprochen und gleichzeitig auf das Angebot der Zeugenaussage nicht eingegangen worden.