J. In seiner Stellungnahme vom 9. September 2020 hält der Vertreter an seinen Anträgen fest und wiederholt in gekürzter Form die Vorbringen von Rekurs und Beschwerde. Sinngemäss wird betreffend die Mietpreise verdeutlichend und ergänzend festgehalten, dass im Preismodell die luxuriöse Möblierung mitzuberücksichtigen sei und dass deren Marktkonformität nicht anhand des auf ein Monatsbetreffnis umgerechneten Eigenmietwerts beurteilt werden könne, da dies nicht den Marktverhältnissen mit den erheblichen saisonalen Schwankungen entspreche.