Abschliessend wird dazu festgehalten, dass die Rekurrenten sich das Chalet nur für einen Monat zur Verfügung gehalten hätten. Mit der Vermietung der Liegenschaft für die restliche Zeit von 11 Monaten sei mit der D.________Sarl der erfahrenste Profi beigezogen worden und es hätten 21 bis 25 Besichtigungen stattgefunden. Das seien im Schnitt zwei pro Monat. Diese Anzahl an Besichtigungen für ein ausserhalb von G.________ liegendes Chalet im Luxuspreissegment lasse ebenfalls auf ernsthafte Vermietungsbemühungen schliessen. Damit lägen die Voraussetzungen vor, um von einer Besteuerung des Eigenmietwerts abzusehen, was in der Folge zu einer Reduktion des Vermögenssteuersatzes führe.