Betreffend den von der Steuerverwaltung verlangten unterzeichneten Vertrag resp. die schriftlichen Beweise für das Auftragsverhältnis liege ein Beweisnotstand vor. Entgegen der Auffassung der Steuerverwaltung seien aber auch Indizien und die zum Beweis aufgerufenen Zeugen in die Beweiswürdigung einzubeziehen und zu würdigen. Da die Steuerverwaltung das Vorliegen eines (gültigen) Vertragsverhältnisses und ernsthafter Vermietungsbemühungen bestreite, werde beantragt, die Herren J.________ (Geschäftsführer der D.________Sarl) und T.________ dazu als Zeugen einzuvernehmen.