Weiter sei das Chalet der Rekurrenten im Sommer 2017 für zwei Monate zum Preis von CHF 55'000.-- angeboten worden, was angesichts der kurzen touristischen Saison sogar im Verhältnis zum Eigenmietwert nicht als übersetzt gelten könne. In G.________ sei die Saison vergleichsweise kurz und dauere im Winter nur von Weihnachten bis Mitte März, im Sommer von Anfang Juli bis Mitte September. Danach seien die im Vertragsentwurf genannten Preise als marktkonform zu beurteilen. Ausserhalb dieser Zeiten seien viele Touristikinfrastrukturen geschlossen, beispielsweise auch das Hotel G.___