Dies ergebe sich u.a. aus der mit E- Mail vom 31. Mai 2017 durch J.________ (Geschäftsführer der D.________Sarl) erfolgten Bestätigung des Vermietungsverhältnisses und dem E-Mail-Verkehr im Sommer 2017 betreffend die Vermietung des Chalets für zwei Monate. Dabei sei die Tätigkeit von T.________ als zuständige Person vor Ort zumindest anfangs des Jahres 2017 im Auftrag der D.________Sarl erfolgt. T.________ habe für die D.________Sarl auch den nationalen Markt bearbeitet. Nationale Interessenten seien weniger an den Dienstleistungen orientiert, die D.________Sarl anbiete.