Trotz dieses Entscheids sei die Liegenschaft der Rekurrenten aber von der D.________Sarl weiterhin, ohne Service, angeboten worden. So habe sich die D.________Sarl im Juni 2017 sehr bemüht, die Liegenschaft für zwei Sommermonate fix zu vermieten, was mit dem (in Beilage 9 zum Rekurs eingereichten) diesbezüglichen E-Mail-Verkehr dokumentiert sei. Der Vertrag mit der D.________Sarl sei zwar nicht unterzeichnet aber gemäss den zu Ziff. 3.6 und 3.7 des Rekurses genannten Beweismittels trotzdem angewandt worden. Dies ergebe sich u.a. aus der mit E- Mail vom 31. Mai 2017 durch J._____