-6- D.________Sarl sich im Herbst 2016 mit dem Aufbau des Geschäfts in G.________ befasst habe, sei es nicht zur Vertragsunterzeichnung gekommen. Diese wäre erfolgt, wenn der Verwaltungsrat der D.________Sarl sich nicht entschieden hätte, sich wegen ungenügenden Geschäftsgangs in G.________ aus dem Servicegeschäft zurückzuziehen. Trotz dieses Entscheids sei die Liegenschaft der Rekurrenten aber von der D.________Sarl weiterhin, ohne Service, angeboten worden.