In der Begründung werden vorab Ergänzungen zum Sachverhalt vorgebracht. Dabei wird festgehalten, dass die Rekurrenten in O.________ (Frankreich) ein grosses Appartement gemietet hätten und sich im Steuerjahr 2017 hauptsächlich im Mittelmeerraum, in einem der arabischen Emirate und in den USA bei ihrer Tochter und den Enkelkindern aufgehalten hätten. Die Rekurrenten hätten sich während rund sechs Monaten ausserhalb des Kontinents aufgehalten. Für diesen Zeitraum hätten sie sich ohnehin keine Selbstnutzung vorbehalten können, schon gar nicht übers Wochenende. Bei der Liegenschaft handle es sich um ein grosszügiges Chalet mit einem amtlichen Wert von CHF 4'823'400.--