H. Dagegen hat der Vertreter mit Eingabe vom 28. Juli 2020 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben mit dem Antrag die Veranlagung 2017 sei aufzuheben. Das Einkommen sei auf CHF 12'419.-- betreffend die Kantons- und Gemeindesteuer und mit CHF 12'490.-- betreffend die direkte Bundessteuer (Eigenmietwerte für den Zeitraum der tatsächlich beanspruchten Eigennutzung) je zum Satz eines