In der Zwischensaison sei die Nachfrage hingegen sehr tief. Die Preise seien deshalb aperiodisch. G. Mit Einspracheentscheid vom 7. Juli 2020 hat die Steuerverwaltung die Einsprache abgewiesen und das steuerbare Einkommen 2017 unter Berücksichtigung des gesamten Eigenmietwerts betreffend die kantonalen Steuern und betreffend die direkte Bundessteuer je auf CHF 149'000.-- festgelegt. Beruhend auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft wurde das Vermögen mit CHF 4'823'000.-- veranlagt.