tegie ändern und prüfen, ob die Mieten überhöht seien, oder versuchen das Objekt auf anderen Kanälen und Plattformen auszuschreiben. Vorliegend sei nichts davon erfolgt. Damit sei den Rekurrenten nicht gelungen den Nachweis dafür zu erbringen, dass ihnen das Chalet im Steuerjahr 2017 aufgrund ernsthafter Vermietungsbemühungen nicht zur Verfügung gestanden habe. Weshalb der Antrag auf Reduktion des Eigenmietwerts abgewiesen werde.