Dies sei u.a. dann gegeben, wenn sie trotz ernsthafter Bemühungen nicht habe vermietet werden können. Da es sich dabei um eine steuermindernde Tatsache handle, sei es aber an den Rekurrenten dies nachzuweisen. Weder der eingereichte Vertragsentwurf mit der D.________Sarl/M.________, noch das Bestätigungsschreiben von T.________ seien für einen solchen Nachweis geeignet. Der Vertragsentwurf von D.________Sarl/M.________ und der Brief von T.________ stellten Parteibehauptungen dar und würden kaum Beweiswert aufweisen. Im nichtunterzeichneten Vertragsentwurf würden Zeitspannen der Vermietung und die zugehörigen Mietpreise genannt. Gewisse Monate seien