C. Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 hat die Steuerverwaltung dem Vertreter mitgeteilt, dass die Rekurrenten als Eigentümer einer Zweitwohnung, auch wenn sie diese nicht permanent selbst genutzt hätten, grundsätzlich deren Eigenmietwert zu versteuern hätten. Einzig wenn die Liegenschaft leer gestanden habe, weil sie trotzt ernsthafter Vermietungsbemühungen nicht habe vermietet werden können, könne der Eigenmietwert entsprechend reduziert werden. Die im Einspracheverfahren eingereichten Belege, insbesondere der nicht unterzeichnete Ver-