Mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 hat der Vertreter der Steuerverwaltung mitgeteilt, dass die Rekurrenten ab Oktober 2019 wieder in der Gemeinde G.________ Wohnsitz genommen hätten. Gleichzeitig hat er darauf hingewiesen, dass sich die Vermietbarkeit der Liegenschaft der Rekurrenten bis ins Jahr 2019 nicht gebessert habe und hat die Steuerverwaltung aufgefordert, die Veranlagung 2017 vorzunehmen.