In der Folge hat der am 19. März 2019 bevollmächtigte Rechtsanwalt C.________ (Vertreter) die Stromabrechnung der BKW Energie AG vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 sowie einen nicht unterzeichneten Vertragsentwurf der D.________Sarl (unter dem Brand "M.________") mit den Rekurrenten betreffend die Vermietung ihrer Liegenschaft in G.________ eingereicht. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 hat der Vertreter der Steuerverwaltung mitgeteilt, dass die Rekurrenten ab Oktober 2019 wieder in der Gemeinde G.________ Wohnsitz genommen hätten.