Die Steuererklärung 2017 ist bei der Steuerverwaltung am 21. Dezember 2018 eingegangen. Sie wurde, da die Ermessenstaxation (vordatiert vom 31.12.2018) bereits erfolgt war, als Einsprache entgegengenommen. B. Mit Brief vom 11. Februar 2019 hat die Steuerverwaltung die Rekurrenten aufgefordert einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Liegenschaft, wie geltend gemacht, das ganze Jahr 2017 zur Vermietung ausgeschrieben gewesen sei. Weiter hat sie als Belege die (detaillierten) Verträge zu den Vermietungsaufträgen inkl. Vermietungspreisen und -konditionen sowie die Stromabrechnung des Jahres 2017 einverlangt.