Vorliegend erachtet es die Steuerrekurskommission als gerechtfertigt, trotz Unterliegen, den Rekurrenten nur einen Teil der Verfahrenskosten aufzuerlegen. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine - 11 - Pauschalgebühr von CHF 1'200.--, werden den Rekurrenten im Umfang von CHF 800.-- zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.