Band Nr. 243, 2005, S. 160). Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist ferner der Auffassung, dass Kapitalbezüge, welche innert einem Jahr seit Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen, noch als zulässig zu betrachten sind (vgl. Mitteilungen über die berufliche Vorsorge, Nr. 86, Rz. 501, S. 9, abrufbar unter: , Rubriken: "BV [2. Säule] > Mitteilungen"