26) bzw. per 21. Januar 2020 (Kapitalbezug II; Vorakten, pag. 27). Als Grund für beide Kapitalbezüge wurde in den jeweiligen Meldungen die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit angegeben (Beilagen 4 und 5 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 2.9.2020).