3.1 Ein Kapitalbezug bzw. eine Barauszahlung aus Vorsorge ist namentlich in den folgenden Fällen möglich (vgl. Fachinformationen der Steuerverwaltung betreffend berufliche Vorsorge, einsehbar unter: , Rubrik "Startseite > Themen > 2. Einkom- mens- und Vermögenssteuern > Berufliche Vorsorge", abgerufen am 25.2.2021):