Schliesslich bringen die Rekurrenten vor, dass sie von den Pensionskassen- und Säule 3a-Geldern nur die erste Tranche bezogen hätten, wäre ihnen bekannt gewesen, dass die Steuerverwaltung den gestaffelten Bezug nicht akzeptiere. Ein entsprechendes Ruling hätten sie nicht initiiert, weil die Empfehlungen völlig klar und zweifelsfrei gewesen seien. H. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheiderheblich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: