Das Papier der SSK werde von der Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung weder erwähnt noch gewürdigt. Sodann stellen die Rekurrenten klar, dass die Steuerverwaltung ihnen telefonisch mitgeteilt hätte, dass die fragliche Praxis intern diskutiert werde bzw. anzupassen sei. Diesbezüglich reichen die Rekurrenten einen Mailverkehr mit der Steuerverwaltung ein. Schliesslich bringen die Rekurrenten vor, dass sie von den Pensionskassen- und Säule 3a-Geldern nur die erste Tranche bezogen hätten, wäre ihnen bekannt gewesen, dass die Steuerverwaltung den gestaffelten Bezug nicht akzeptiere.