-3- Erwerbstätigkeit eine der wenigen Möglichkeiten darstelle, Pensionskassen- und Säule 3a-Gelder zu beziehen. Der gestaffelte Aufbau und Bezug derartiger Guthaben werde von Steuerexperten empfohlen. Bei der Pensionierung sei ein gestaffelter Bezug verteilt über mehrere Jahre möglich und gängige Praxis, die Steuerverwaltung toleriere diese gestaffelten Bezüge und gewähre damit legale Steuervorteile. Es sei nicht einzusehen, warum Steuersubjekte nur wegen des Barauszahlungsgrunds unterschiedlich behandelt würden. Das Papier der SSK werde von der Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung weder erwähnt noch gewürdigt.