Als Auszahlungsgrund werde jeweils die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit festgehalten. Der Rechtsanspruch auf die beiden Leistungen habe demnach seit dem 1. Februar 2019 bestanden. Des Weiteren beantragt die Steuerverwaltung, dass auch der Bezug des Säule 3a-Kontos im Steuerjahr 2019 zu besteuern sei. Auch diesbezüglich sei auf der Meldung als Auszahlungsgrund die Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgeführt worden. Datum des Versicherungsereignisses gemäss Meldung sei allerdings der 4. März 2020.