In Telefongesprächen mit der Steuerverwaltung sei ihnen zudem mitgeteilt worden, dass die vorgenommene Besteuerung nicht korrekt, eine Korrektur der Veranlagung aber nicht möglich sei und man ihnen deshalb den Weiterzug an die Steuerrekurskommission empfehle. Sodann führen die Rekurrenten weiter aus, der Bezug des Säule 3a-Guthabens, ebenfalls mit dem Barauszahlungsgrund der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sei mit Sonderveranlagung pro 2020 besteuert worden. Dies beweise die Praxis gemäss Papier der SSK.