Sie weisen darauf hin, dass das Papier "Besteuerungszeitpunkt von Kapitalleistungen aus Versicherung und Vorsorge" der Arbeitsgruppe Vorsorge der Schweizerischen Steuerkonferenz (Dokument Besteuerungszeitpunkt SSK) beim Barauszahlungsgrund der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit als Besteuerungszeitpunkt das Auszahlungsdatum vorsehe. In Telefongesprächen mit der Steuerverwaltung sei ihnen zudem mitgeteilt worden, dass die vorgenommene Besteuerung nicht korrekt, eine Korrektur der Veranlagung aber nicht möglich sei und man ihnen deshalb den Weiterzug an die Steuerrekurskommission empfehle.