B. Am 31. Dezember 2019 nahm die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland (Steuerverwaltung), betreffend den Kapitalbezug I eine Sonderveranlagung vor. Mit Sonderveranlagung vom 7. April 2020 erfasste die Steuerverwaltung sodann auch den Kapitalbezug II. Dabei rechnete sie die Kapitalbezüge I und II zur Besteuerung im Steuerjahr 2019 zusammen. Den Bezug des Säule 3a-Guthabens erfasste die Steuerverwaltung schliesslich mit Sonderveranlagung vom 9. Juni 2020 im Steuerjahr 2020.