F. Die Rekurrenten haben mit Brief vom 21. September 2020 Stellung zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung genommen. Zusammengefasst bringen die Rekurrenten vor, dass sie aufgrund der gesundheitlichen Probleme der Rekurrentin auf den Einbau einer Heizung angewiesen seien, da sie noch mit Holzöfen heizen müssten. Sinngemäss führen sie aus, dass die Bank diesbezüglich bereits ihr Einverständnis zur Finanzierung gegeben habe. Die Herabsetzung des amtlichen Werts führe jedoch nun zum Stillstand ihres Vorhabens. Ferner weisen sie erneut darauf hin, dass für sie die Wiederherstellung des vorherigen amtlichen Werts zu keiner Steuererhöhung führe.