E. Am 10. September 2020 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. Sie beantragt die kostenpflichtige Abweisung des Rekurses und die Bestätigung des amtlichen Werts in Höhe von CHF 284'120.--. Zur Begründung verweist sie im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im Nichteintretensentscheid vom 20. Juli 2020.