C. Die Steuerverwaltung trat mit Entscheid vom 15. Juli 2020 (pag. 1) nicht auf die Einsprache der Rekurrenten ein. Zur Begründung führte sie aus, dass die Rekurrenten kein schutzwürdiges Interesse an einer Erhöhung des amtlichen Werts hätten. D. Gegen den Nichteintretensentscheid haben die Rekurrenten mit Schreiben vom 20. Juli 2020 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen eine Begutachtung der Liegenschaft vor Ort. Sodann merken die Rekurrenten an, dass eine Wiederherstellung des zuvor geltenden amtlichen Werts zu keiner Erhöhung der Steuern führe. Vielmehr würde ihre Steuerbelastung unverändert bleiben.