B. Mit Schreiben vom 29. Juni 2020 (Postaufgabe: 30.6.2020) erhoben die Rekurrenten Einsprache gegen die Verfügung (pag. 6). Dabei hielten sie fest, dass die Herabsetzung des amtlichen Werts um CHF 84'400.-- nicht stimmen könne, da sie an der Liegenschaft wertvermehrende Arbeiten in Höhe von ca. CHF 250'000.-- vorgenommen hätten. Folglich sei eine Begutachtung vor Ort nötig und der amtliche Wert anschliessend entsprechend anzupassen. Anderenfalls sei der vorherige amtliche Wert von CHF 368'520.-- wieder zu übernehmen.