1.10, Beilage zum Schreiben der Steuerverwaltung vom 6.9.2021). Somit ist die private Verwendung des Segelboots für die Rekurrenten mit dem Segelschein der Kategorie D unzweifelhaft gesetzlich eingeräumt und erlaubt. Den Rekurrenten ist insofern nachweislich zu widersprechen, wenn sie vorbringen, sie "verfügten sowohl damals wie auch heute nicht über den Segelausweis und seien damit gar nicht berechtigt das Segelboot privat zu nutzen" (Rekurs und Beschwerde vom 17.7.2020, N. 16).