9.3 Anlässlich des Nachsteuerverfahrens hat die Steuerverwaltung weiter ausgeführt, im Rahmen einer Abfrage beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt habe sich herausgestellt, dass die Rekurrenten seit Dezember 2009 je über einen Schiffsführerausweis für Segelboote verfügen würden. Die Rekurrenten machen hierzu geltend, dass sie im zu beurteilenden Steuerjahr über einen Schiffsführerausweis der Kategorie D verfügt hätten und die Rekurrentin im Jahr 2013 zusätzlich den Schiffsführerausweis der Kategorie A erlangt habe.