9.2 Dessen ungeachtet ist für die Beurteilung im Nachsteuerverfahren die konkrete Einzelfallbetrachtung massgebend. Selbst wenn grundsätzlich ein Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit bestehen kann, muss aus der konkreten Vorgehensweise der E.________ AG beurteilt werden, ob der Kauf des Segelboots geschäftsmässig begründet war. Bereits im Steuerhinterziehungsverfahren wurde aufgezeigt, dass anhand der Aktenlage zweifelhaft erscheint, ob die Geschäftsidee mit dem Segelboot aus unternehmenswirtschaftlicher Sicht überhaupt mit dem Zweck der Gewinnerzielung und damit im Interesse der E.________ AG geplant wurde (vgl. RKE 100 2020 269-270 / 200 2020 216-217 vom 16.3.2021, E. 9.2):