6.2 Betreffend das Steuerjahr 2009 sind sodann unbestritten die Aufwendungen, welche als geldwerte Leistungen zu einer Aufrechnung bei den Rekurrenten in Höhe von insgesamt CHF 24'838.-- (Berufliche Vorsorge von CHF 9'938.--, Pauschalspesen von CHF 5'400.--, Privatanteil Repräsentationsspesen von CHF 9'500.--) führen (Rekurs und Beschwerde vom 17.7.2020, N. 40). 6.3 Gemäss Rekurs und Beschwerde vom 17. Juli 2020 bestritten sind hingegen die Aufrechnungen betreffend den Kauf eines Segelboots bzw. dessen Abschreibung und die mit dem Segelboot zusammenhängenden Ausgaben durch die E.________ AG im Jahr 2009. Die strittigen Positionen präsentieren sich folgendermassen: