Sodann machte das Kantonale Steueramt Zürich eine Meldung an die Steuerverwaltung. Gestützt darauf kündigte die ZVB/N schliesslich am 20. Dezember 2018 den Rekurrenten die Eröffnung des Nachsteuerverfahrens an und brachte zur Begründung vor, die Rekurrenten hätten geldwerte Leistungen aus der E.________ AG bezogen, welche nicht besteuert worden seien.