J. Mit Schreiben vom 10. September 2021 haben sich die Rekurrenten zur Stellungnahme der Steuerverwaltung vernehmen lassen. Das von der Steuerverwaltung vorgeschlagene Vorgehen, wonach der Motor angesichts der Dosierbarkeit einfach nicht voll aufgedreht werden solle, würde ohne erforderlichen Ausweis der Kategorie A eine mittelschwere Widerhandlung nach dem Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt darstellen und wäre gesetzeswidrig. Für Segelanfänger ohne jegliche Erfahrung sei es unmöglich, ein zwölf Meter langes Segelschiff ausschliesslich unter Segel und ohne Zuhilfenahme des Motors aus Häfen oder Bootsanlegestellen schadenfrei ab- und wiederanzulegen.