I. Am 6. September 2021 hat sich die Steuerverwaltung zur Stellungnahme der Rekurrenten geäussert. Sie weist darauf hin, dass die Rekurrenten betreffend die Schiffsführerausweise zunächst klar Unwahrheiten wiedergegeben hätten. Mit Blick auf den Zweck des Schiffsführerausweises sei derweil davon auszugehen, dass die Rekurrenten das fragliche Segelboot selbst bewegen konnten. "Unter Segel" dürfe ein Segelboot jeweils auch mit einem grösseren Motor als 6 kW mit dem Schiffsführerausweis D geführt werden.