Im Lichte der unwahren Behauptungen der Rekurrenten sei für die ZVB/N ersichtlich, dass die Rekurrenten persönlich vom Kauf des Segelboots profitiert hätten. Es stehe somit zweifelsfrei fest, dass der Kauf des Segelboots sowie die damit geltend gemachten Aufwendungen in keinem kausalen Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit und somit nicht im Interesse des Unternehmensziels der E.________ AG stehen und daher nicht geschäftsmässig begründet sein können. Somit seien die bei der E.________ AG festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen auch bei den Rekurrenten aufzurechnen.