Ein weiteres Indiz, welches klarerweise für eine geldwerte Leistung an die Rekurrenten spreche, bleibe die Tatsache, dass der Rekurrent persönlich dem Ergebnis der Bücherrevision des Kantonalen Steueramtes Zürich inkl. Aufrechnungen der entsprechenden verdeckten Gewinnausschüttungen in den Steuerperioden 2008 und 2009 ausdrücklich zugestimmt habe. Im Lichte der unwahren Behauptungen der Rekurrenten sei für die ZVB/N ersichtlich, dass die Rekurrenten persönlich vom Kauf des Segelboots profitiert hätten.