Im Rahmen einer Abfrage beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern habe sich dabei herausgestellt, dass die Rekurrenten seit Dezember 2009 je über einen Schiffsführerausweis für Segelboote verfügen. Ein weiteres Indiz, welches klarerweise für eine geldwerte Leistung an die Rekurrenten spreche, bleibe die Tatsache, dass der Rekurrent persönlich dem Ergebnis der Bücherrevision des Kantonalen Steueramtes Zürich inkl. Aufrechnungen der entsprechenden verdeckten Gewinnausschüttungen in den Steuerperioden 2008 und 2009 ausdrücklich zugestimmt habe.