Die ZVB/N sei im Hinblick auf das vorliegende Nachsteuerverfahren noch zusätzlich der Frage nachgegangen, ob die Rekurrenten tatsächlich über keinen Segelschein verfügten. Im Rahmen einer Abfrage beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern habe sich dabei herausgestellt, dass die Rekurrenten seit Dezember 2009 je über einen Schiffsführerausweis für Segelboote verfügen.