In der Folge hat die Steuerrekurskommission mit Entscheid vom 16. März 2021 (Eröffnung am 18.3.2021) den Rekurs und die Beschwerde betreffend das Steuerhinterziehungsverfahren (Verfahren 100 2020 269-270 / 200 2020 216-217) teilweise gutgeheissen. Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen (RKE 100 2020 269 vom 16.3.2021). F. Am 22. Juni 2021 hat die Präsidentin der Steuerrekurskommission die Sistierung des Nachsteuerverfahrens aufgehoben. Mit Eingabe vom 29. Juni 2021 hat der Vertreter mitgeteilt, -3- dass die Rekurrenten am Rekurs- und Beschwerdeverfahren betreffend die Nachsteuer festhalten.