Ihm sei denn auch ein Segelkurs finanziert worden, um die Sicherheit auf dem Wasser garantieren zu können. Der Umstand, dass die Geschäftsidee mit dem Segelboot schlussendlich nicht zum erhofften Erfolg geführt habe, dürfe nicht dazu führen, dass die Aufwände des Segelboots als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert würden. Allein der Umstand, dass die Rekurrenten das Segelboot mangels Segelausweises gar nicht privat nutzen konnten, zeige bereits klar auf, dass es sich vorliegend nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln könne.