Der Kauf des Segelboots und die damit verbundenen Aufwände und Transportkosten seien vom Geschäftszweck der Unternehmung erfasst gewesen. Der Rekurrent wie auch die Rekurrentin hätten sowohl damals wie auch heute nicht über den Segelausweis verfügt und seien damit gar nicht berechtigt gewesen, das Segelboot privat zu nutzen. Ein damaliger Mitarbeiter des Beraterteams sei im Besitz des Segelausweises gewesen und habe die Rolle des Skippers bei der Durchführung der beabsichtigten Workshops übernehmen sollen. Ihm sei denn auch ein Segelkurs finanziert worden, um die Sicherheit auf dem Wasser garantieren zu können.