3. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2009 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung des Bussenbetrags im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgewiesen. 4. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2009 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung des Bussenbetrags im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 5. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Es werden Parteikosten von CHF 6'000.-- (inkl. Auslagen und 7.7 % MWST) gesprochen.